Teilnahmebedingungen
Voraussetzungen:
- Die Projektidee muss im Gebiet der LEADER-Aktionsgruppe
Südschwarzwald umsetzbar sein.
- Sie muss in eine dieser vier Kategorien passen:
- Vitaler Südschwarzwald: Naturschutz und Erhalt der
Kulturlandschaft.
- Wettbewerbsfähiger Südschwarzwald: Die regionale Wirtschaft als
Impulsgeber der regionalen Entwicklung.
- Attraktiver Südschwarzwald: Förderung des landschaftsschonenden
Qualitätstourismus
- Lebenswerter Südschwarzwald: Sicherung der Zukunftsfähigkeit
des Lebens- und Siedlungsraums.
- Die Projektidee muss klar nachvollziehbar beschrieben sein. Sie
darf - zur Verbesserung der Verständlichkeit - Grafiken,
Berechnungen, Bilder oder Skizzen enthalten, muss aber nicht.
- Bei der eingereichten Projektidee muss es sich wirklich noch um
eine bloße "Idee" handeln. Das Projekt darf noch nicht begonnen
oder gar umgesetzt sein; es darf auch nicht bereits Teil eines
Förderprojektes sein.
Einsendeschluss: Die Projektideen sind
bis zum 30. November einzureichen, entweder gleich
hier online oder
per Post an die
LEADER-Aktionsgruppe Südschwarzwald.
Teilnahmebedingungen:
- Teilnehmen kann jede Einzelperson oder jedes Team (z.B.
Vereine, Gruppen).
- Die Projektidee muss im Gebiet der LEADER Aktionsgruppe
Südschwarzwald angesiedelt sein, sei es in einer konkreten Gemeinde
(z.B. Hinterzarten, Schluchsee) oder in einem Teilgebiet der
LEADER-Region (z.B. Feldberggebiet, Raum Triberg).
- Die Projektidee muss in eine der vier Wettbewerbskategorien
passen: Vitaler Südschwarzwald: Naturschutz und Erhalt der
Kulturlandschaft; Wettbewerbsfähiger Südschwarzwald: Die regionale
Wirtschaft als Impulsgeber der regionalen Entwicklung; Attraktiver
Südschwarzwald: Förderung des landschaftsschonenden
Qualitätstourismus; Lebenswerter Südschwarzwald: Sicherung der
Zukunftsfähigkeit des Lebens- und Siedlungsraums.
- Die Projektidee muss klar nachvollziehbar beschrieben sein.
Dies kann z. B. mit Hilfe schriftlicher Ausführungen, Grafiken,
Bildern, Filmen geschehen. Auch dürfen zur Verbesserung der
Verständlichkeit dem schriftlichen Konzept Grafiken, Berechnungen,
Bilder, Videofilme etc. beigefügt sein.
- Bei der eingereichten Projektidee muss es sich wirklich noch um
eine bloße Idee handeln. Die Projektidee darf nicht bereits als
Projekt in Ausführung begriffen oder sogar schon umgesetzt sein.
Die Projektidee darf auch nicht bereits durch ein Förderprogramm
gefördert werden.
- Einsendeschluss für die Ideen ist der 31. November 2010.
- Die Teilnehmer am Wettbewerb "Der Ideensturm" erklären sich
damit einverstanden, dass ihre eingereichte Idee von einer Jury
bewertet wird. Diese Jury wählt unter den bis zum Einsendeschluss
eingegangenen Ideen die Gewinner des Wettbewerbs aus.
- Alle Einsendungen werden vertraulich behandelt. Die
eingereichten Ideen gelangen bis zur Prämierung nicht an die
Öffentlichkeit und nur vor die Augen der Jury und der mit der
Bearbeitung des Wettbewerbs befassten Mitarbeiter der
Geschäftsstelle der LEADER Aktionsgruppe.
- Nutzungsrecht an den Wettbewerbsbeiträgen: Die Teilnehmer am
Wettbewerb "Der Ideensturm" erklären sich damit einverstanden, dass
ihre Idee im Falle einer Prämierung unter Angabe ihrer persönlichen
Daten aus der Ideen-Einsendung durch mediale Berichterstattung und
Erwähnung in den Publizitätsmaßnahmen der Veranstalter öffentlich
gemacht wird. Darüber hinaus können auch nicht prämierte
Wettbewerbsbeiträge (auch Fotos von Beiträgen) vom Zeitpunkt der
Prämierung an unter Angabe der persönlichen Daten aus der
Ideen-Einsendung vom Veranstalter veröffentlicht werden, etwa im
Internet, in Druckwerken oder auf Datenträgern (CD, CD-ROM, DVD
etc.). Die Teilnehmer räumen dem Veranstalter hierfür das ab dem
Zeitpunkt der Prämierung zeitlich und örtlich unbegrenzte Recht zur
Veröffentlichung ein. Ein Anspruch auf eine Veröffentlichung von
Wettbewerbsbeiträgen besteht nicht. Die Auswahl von Ideen zur
Veröffentlichung liegt bei der LEADER Aktionsgruppe Südschwarzwald.
Eine wirtschaftliche Verwertung der eingereichten Ideen durch den
Veranstalter erfolgt nicht. Das Eigentum an den eingereichten Ideen
verbleibt bei den Teilnehmern.
- Rechte Dritter: Die Teilnehmer am Wettbewerb "Der Ideensturm"
versichern, dass sie Urheber ihres Wettbewerb-Beitrages sind, dass
der von Ihnen eingereichte Beitrag frei von Rechten Dritter ist und
sie über alle erforderlichen Rechte am eingereichten
Wettbewerbsbeitrag verfügen. Die Teilnehmer versichern darüber
hinaus, dass bei einer möglichen Darstellung von Personen keine
Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Eine weitere rechtliche
Prüfung durch den Wettbewerbsveranstalter erfolgt nicht.
- Haftungsfreistellung: Die Wettbewerbsteilnehmer stellen den
Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte dem
Veranstalter gegenüber wegen der Verletzung ihrer Rechte aufgrund
der Wettbewerbsbeiträge geltend machen könnten. Diese Freistellung
gilt insbesondere für wettbewerbs-, urheber-, marken-, namens- und
persönlichkeitsrechtliche Ansprüche.
- Rücksendung der Wettbewerbsbeiträge: Die eingereichten
Wettbewerbsbeiträge verbleiben nach der Prämierung beim
Veranstalter, sofern die Teilnehmer auf dem von ihnen
auszufüllenden Teilnahmeformular nicht den Wunsch nach Rücksendung
vermerken, die innerhalb von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt der
Prämierung erfolgt. Das Recht der Veröffentlichung der
Wettbewerbsbeiträge oder von Abbildungen zu den Beiträgen bleibt
hiervon unberührt.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Alle Rechte LEADER Aktionsgruppe Südschwarzwald unter der
Schirmherrschaft
des Landkreises Waldshut ©2010.